Seit dem 26.04.2019 gilt das neue Geschäftsgeheimnisgesetz. Unternehmen müssen ihre Geheimnisse jetzt aktiv schützen: Wertvolles Know-how muss durch spezifische Maßnahmen als solches kenntlich gemacht werden, ansonsten ist ein „Verrat“ derartiger Geheimnisse durch Mitarbeiter weitgehend sanktionslos. Cetonis unterstützt Sie an dieser Stelle in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Partsch und Partner Rechtsanwälte, Berlin.
Sie machen den ersten Schritt, wir übernehmen den Rest.
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