Ab dem 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine "Meldestelle" einrichten. Mit unserem Tool "CetoTrust" geht das kinderleicht: Ermöglichen Sie es Hinweisgebern, über ein intuitiv zu bedienendes Online-Tool Meldungen abzugeben. In Ihrem Corporate-Design! Oder richten Sie eine Meldestelle mit einem Anwalt als Ombudsmann ein. Wenn Sie möchten, können Sie beides auch kombinieren - ganz so, wie es für Ihr Unternehmen passt!
Am besten gleich ausprobieren: www.cetotrust.de.